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Nutzungsbedingungen für Selbsternteparzellen in Hirschstetten:
- Der Zahlungsbeleg gilt als Anmeldebestätigung.
- Der Parzellennutzer erkennt durch Einzahlung die nachstehenden
Bedingungen für die Selbsternte Saison 2001 als für
ihn rechtlich bindend an.
- Bei Rücktritt vor der Parzellenübergabe wird der
eingezahlte Betrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr
von EUR 15,00 zurücküberwiesen. Bei Rücktritt nach
der Parzellenübergabe kann keine Rückzahlung mehr
erfolgen.
- Die Übertragung der Parzelle an einen Neuinteressenten
ist möglich, muß aber dem Betreiber der Anlage schriftlich
mitgeteilt werden.
- Nutzungsdauer: Beginn nach Benachrichtigung mit der Parzellenübergabe
im Mai. Ende der Nutzungsmöglichkeit Anfang November. Das
genaue Datum wird 14 Tage vorher bei der Verkaufshütte
Ecke Süßenbrunnerstraße/Breitenleerstraße
angeschlagen. (Dort werden auch alle anderen Informationen angeschlagen.)
Wenn Sie uns Ihre email-Adresse bekanntgegeben haben, informieren
wir Sie gerne über dieses Medium.
- Die EU-V02092191 zum biologischem Landbau ist einzuhalten.
Das heißt: Insbesondere auf den Einsatz von leicht löslichen
Mineraldüngern und chemisch- synthetischen Pflanzenschutzmitteln
ist zu verzichten. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an
den Betreiber.
- Kleinere Änderungen im Anbauplan sind in Ausnahmefällen
möglich. Wegen nicht vorhersehbarer natürlicher Bedingungen
im Freilandanbau kann keine Erntegarantie für die einzelnen
Kulturen abgegeben werden.
- Für selbst mitgebrachte Gegenstände kann keine
Haftung übernommen werden.
- Der Zutritt zur Anlage ist den Parzellennutzern zwischen Mai
und Anfang November jederzeit möglich.
- Speziell beim Verlassen der Anlage ist darauf zu achten, daß
das Tor wieder geschlossen wird.
- Es dürfen keine auf Dauer angelegten baulichen Maßnahmen
erstellt werden. (z.B. Parzellenabgrenzungen u. ä.)
- Die kompostierbaren Pflanzenreste sind zum gekennzeichneten
Sammelplatz zu bringen. Pflanzenreste können aber auch
dünn verteilt auf der eigenen Parzelle belassen werden.
- Abfälle (Restmüll) werden wieder mitgenommen und
entsprechend entsorgt.
- Das Hantieren mit offenem Feuer ist aus Gründen des Brandschutzes
verboten.
- Bei längerer Abwesenheit ist dafür Sorge zu tragen,
daß die Parzelle von jemanden gepflegt und abgeerntet
wird, da anderenfalls mit großer Verunkrautung zu rechnen
ist.
Bei Fragen jeglicher Art gibt Ihnen der Betreiber gerne Auskunft!
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