Nutzungsbedingungen für Selbsternteparzellen in Hirschstetten:

  • Der Zahlungsbeleg gilt als Anmeldebestätigung.
  • Der Parzellennutzer erkennt durch Einzahlung die nachstehenden Bedingungen für die Selbsternte Saison 2001 als für ihn rechtlich bindend an.
  • Bei Rücktritt vor der Parzellenübergabe wird der eingezahlte Betrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 zurücküberwiesen. Bei Rücktritt nach der Parzellenübergabe kann keine Rückzahlung mehr erfolgen.
  • Die Übertragung der Parzelle an einen Neuinteressenten ist möglich, muß aber dem Betreiber der Anlage schriftlich mitgeteilt werden.
  • Nutzungsdauer: Beginn nach Benachrichtigung mit der Parzellenübergabe im Mai. Ende der Nutzungsmöglichkeit Anfang November. Das genaue Datum wird 14 Tage vorher bei der Verkaufshütte Ecke Süßenbrunnerstraße/Breitenleerstraße angeschlagen. (Dort werden auch alle anderen Informationen angeschlagen.) Wenn Sie uns Ihre email-Adresse bekanntgegeben haben, informieren wir Sie gerne über dieses Medium.
  • Die EU-V02092191 zum biologischem Landbau ist einzuhalten. Das heißt: Insbesondere auf den Einsatz von leicht löslichen Mineraldüngern und chemisch- synthetischen Pflanzenschutzmitteln ist zu verzichten. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an den Betreiber.
  • Kleinere Änderungen im Anbauplan sind in Ausnahmefällen möglich. Wegen nicht vorhersehbarer natürlicher Bedingungen im Freilandanbau kann keine Erntegarantie für die einzelnen Kulturen abgegeben werden.
  • Für selbst mitgebrachte Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden.
  • Der Zutritt zur Anlage ist den Parzellennutzern zwischen Mai und Anfang November jederzeit möglich.
  • Speziell beim Verlassen der Anlage ist darauf zu achten, daß das Tor wieder geschlossen wird.
  • Es dürfen keine auf Dauer angelegten baulichen Maßnahmen erstellt werden. (z.B. Parzellenabgrenzungen u. ä.)
  • Die kompostierbaren Pflanzenreste sind zum gekennzeichneten Sammelplatz zu bringen. Pflanzenreste können aber auch dünn verteilt auf der eigenen Parzelle belassen werden.
  • Abfälle (Restmüll) werden wieder mitgenommen und entsprechend entsorgt.
  • Das Hantieren mit offenem Feuer ist aus Gründen des Brandschutzes verboten.
  • Bei längerer Abwesenheit ist dafür Sorge zu tragen, daß die Parzelle von jemanden gepflegt und abgeerntet wird, da anderenfalls mit großer Verunkrautung zu rechnen ist.

Bei Fragen jeglicher Art gibt Ihnen der Betreiber gerne Auskunft!

 



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